Testpflicht für ungeimpfte Arbeitnehmende?

Autor:  Adrian Weibel Veröffentlicht 24 August 2021
Blaue Maske auf einem Laptop, daneben liegt ein Stethoskop.

«Eine meiner Mitarbeitenden ist nicht geimpft, muss aber an Veranstaltungen mitwirken, an welchen nur Personen mit Covid-Zertifikat teilnehmen dürfen (GGG-Standard). Dürfen wir von ihr verlangen, dass sie sich vor solchen Veranstaltungen testen lässt, und müssen wir ab Oktober 2021 die Kosten für solche Tests übernehmen?»


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Eine Testpflicht ist grundsätzlich nur bei Mitarbeitenden zulässig, welche während ihrer Tätigkeit mit besonders gefährdeten Personen in Kontakt kommen. Dies gilt zum Beispiel bei Pflegepersonal im Spital oder Altersheim. Der GGG-Standard lässt bei Veranstaltungsteilnehmenden die Annahme eines verminderten Gesundheitsrisikos zu. Eine Testpflicht für Mitarbeitende an solchen Veranstaltungen wäre deshalb kaum je angemessen. Wie bei der Impfpflicht wiegt der Persönlichkeitsschutz der Mitarbeitenden höher, als das betriebliche Interesse des Arbeitgebenden.

Für freiwillig durchgeführte Tests müsste der Arbeitgebende aufgrund der neuen Kostenpflicht ab dem 1. Oktober 2021 die Kosten selbst übernehmen.

Arbeitnehmende, die an Veranstaltungen mit Zertifikats-Pflicht tätig sind und vor Ort Kontakt zu Gästen haben müssen gemäss BAG entweder alle über ein Zertifikat verfügen oder alle im Innenbereich eine Gesichtsmaske tragen. Der Betreiber oder Organisator muss die Umsetzung der einen oder anderen Option sicherstellen.

Zusätzliche Informationen für Swiss Leaders-Mitglieder:

Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.

Porträt von Adrian Weibel
Autor

Adrian Weibel

Rechtsdienst | lic. iur., Rechtsanwalt