Kündigung vor Stellenantritt

Autor:  Adrian Weibel Veröffentlicht 28 Januar 2019
Hand zeigt auf einen Laptop, Personen stehen daneben.

"Ich möchte meine Stelle bereits vor Stellenantritt kündigen. Muss ich die Stelle trotzdem antreten? Und falls dem so ist, ab wann läuft die Kündigungsfrist?"


Teilen

Bei einer Kündigung vor Stellenantritt müssen Sie nach herrschender Lehre und Praxis etwa am Gericht in Zürich davon ausgehen, dass die während der Probezeit verkürzte Kündigungsfrist von sieben Tagen ab dem Datum des geplanten Stellenantritts zu laufen beginnt. 

Damit Sie nicht im Büro erscheinen müssen, wären Sie grundsätzlich auf eine Freistellung durch den Arbeitgeber angewiesen. Eine solche Konsequenz können Sie normalerweise nur vermeiden, wenn Sie die Stelle gemäss Art. 337d OR nicht antreten, was jedoch auch bei Vorankündigung einen pauschalen Schadenersatz von einem Viertel Monatslohn zur Folge haben kann, in begründeten Fällen theoretisch auch zusätzlichen Schadenersatz.

Bei rechtlichen Fragen oder Streitigkeiten steht der Rechtsdienst von Swiss Leaders seinen Mitgliedern beratend und unterstützend zur Seite:

Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.

Porträt von Adrian Weibel
Autor

Adrian Weibel

Rechtsdienst | lic. iur., Rechtsanwalt