Führt die Selbstkündigung immer zu Einstelltagen?

Autor:  Adrian Weibel Veröffentlicht 03 Februar 2020

"Mein Arbeitgeber hat mich deutlich vor die Wahl gestellt, selbst zu kündigen oder die Kündigung entgegen zu nehmen. Erhalte ich bei einer Selbstkündigung Einstelltage durch die Arbeitslosenversicherung?"


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Wenn Sie Ihre Kündigung als Reaktion auf eine solche Wahl aussprechen gilt diese als Kündigung durch den Arbeitgeber, weshalb Ihnen normalerweise keine Einstelltage drohen. Wichtig ist hierbei, dass Sie diese Wahlsituation klar belegen können, am besten durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers. Sie können die Ausstellung einer solchen Bestätigung auch zur Vorbedingung für Ihre Selbstkündigung machen. 

Sollte Ihnen dieser Nachweis trotzdem nicht gelingen, können Sie je nach Vorgeschichte auch zu beweisen versuchen, dass Ihnen der weitere Verbleib am bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr zugemutet werden konnte. Die Arbeitslosenversicherung beurteilt die Zumutbarkeit allerdings nach einem strengen Massstab. Gesundheitliche Gründe müssen zum Beispiel durch ein ärztliches Zeugnis belegt sein.

Bei rechtlichen Fragen oder Streitigkeiten steht der Rechtsdienst von Swiss Leaders seinen Mitgliedern beratend und unterstützend zur Seite:

Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.

Porträt von Adrian Weibel
Autor

Adrian Weibel

Rechtsdienst | lic. iur., Rechtsanwalt