Anspruch auf Lohnvorschuss?

Autor:  Adrian Weibel Veröffentlicht 07 März 2018
papeterie sur une table de bureau claire.

"Ich bin wegen Unterstützungspflichten in einer finanziellen Notlage. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir einen Lohnvorschuss auszuzahlen?"


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Ihr Arbeitgeber muss Ihnen grundsätzlich einen Vorschuss zur Behebung der Notlage gewähren. Voraussetzung ist, dass er sich nicht selbst in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Ihr Arbeitgeber muss zudem nur bereits geleistete Arbeit als Vorschuss auszahlen. Sie dürfen sich somit einen Lohnanteil inklusive Anteil am 13. Monatslohn vor Fälligkeit auszahlen lassen. Der Arbeitgeber muss Ihnen den Vorschuss auch gewähren, wenn Sie krankheitshalber arbeitsunfähig sind, aber trotzdem einen Lohnanspruch haben. Ebenfalls nicht relevant ist normalerweise, ob die Notlage selbstverschuldet ist.

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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.

Porträt von Adrian Weibel
Autor

Adrian Weibel

Rechtsdienst | lic. iur., Rechtsanwalt