Strafbefehl erhalten – was nun?

Autor:  Fatih Aslantas Veröffentlicht 14 April 2019

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Gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) können die Strafverfolgungsbehörden einen Strafbefehl erlassen, wenn als Strafe eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten in Frage kommt (Art. 352 Abs. 1 StPO). Somit können mittels eines Strafbefehls auch Straftatbestände geahndet werden, welche zu einem Strafregistereintrag führen.

Häufig werden Strafbefehle von den Staatsanwaltschaften vorschnell und ohne genaue Prüfung des Sachverhaltes erlassen. Vielfach wird die beschuldigte Person nicht einmal befragt.

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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.

Autor

Fatih Aslantas

Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Aslantas (Frauenfeld und Zürich)