Sperrfrist während Militärdienst

Autor:  Adrian Weibel Veröffentlicht 05 Juli 2019
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"Mein Arbeitgeber hat mir drei Wochen vor meinem Militärdienst gekündigt. Darf er das?"


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Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nach Ablauf der Probezeit während Ihrer Dienstzeit sowie vier Wochen vor und nach dem Dienst nicht kündigen, sofern Ihr Dienst länger als elf Tage gedauert hat (Art. 336c OR). Die Kündigung Ihres Arbeitgebers erfolgte somit gegebenenfalls innerhalb der Sperrfrist und war deshalb nichtig.

Dieser Schutz gilt auch für den Zivildienst oder militärische Beförderungsdienste in der Offiziers- oder Unteroffiziersschule, nicht aber für freiwillige Dienstleistungen wie etwa den Wehrsport. Wenn Sie einen obligatorischen Dienst freiwillig verschoben haben und zum Beispiel vorholen, bleibt dieser trotzdem als obligatorischer Dienst geschützt. Aufgrund der bilateralen Verträge gilt dieser Schutz grundsätzlich auch für vergleichbare obligatorische Dienstleistungen von EU- und EWR-Ausländern in ihren Heimatländern.


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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.

Porträt von Adrian Weibel
Autor

Adrian Weibel

Rechtsdienst | lic. iur., Rechtsanwalt