Mein Arbeitgeber hat die allgemeinen Anstellungsbedingungen geändert - muss ich das akzeptieren?

Autor:  Adrian Weibel Veröffentlicht 20 August 2025
Hand schreibt auf einen Post-it neben einem Laptop.

Mein Arbeitgeber hat mich informiert, dass er die Allgemeinen Anstellungsbedingungen geändert hat. Ich bin mit einigen Änderungen nicht einverstanden. Muss ich diese trotzdem akzeptieren?


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Mein Arbeitgeber hat mich informiert, dass er die Allgemeinen Anstellungsbedingungen geändert hat. Ich bin mit einigen Änderungen nicht einverstanden. Muss ich diese trotzdem akzeptieren? Lesen Sie hier die Antwort unseres Rechtsdienstes.

Wenn Ihr Arbeitsvertrag auf Allgemeinen Anstellungsbedingungen (AAB) verweist und diese für anwendbar erklärt, dann ist für jede zukünftige Änderung Ihre Zustimmung erforderlich. Eine solche Änderung kann entweder



  • durch einvernehmliche Vertragsanpassung oder
  • auf dem Weg der Änderungskündigung erfolgen.

Abweichungen von diesem Grundsatz bedürfen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung. Individuelle Abreden im Arbeitsvertrag gehen zudem abweichenden Regelungen in den AAB generell vor.

Änderungen der AAB können aber auch stillschweigend erfolgen, insbesondere wenn der Arbeitgeber Ihnen die geänderten AAB abgibt, Sie diese ohne Widerspruch annehmen und wenn Sie die neuen Regeln während längerer Zeit anstandslos umsetzen.

In AAB kann auch

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Porträt von Adrian Weibel
Autor

Adrian Weibel

Rechtsdienst | lic. iur., Rechtsanwalt