"Mein Arbeitgeber will mir während meiner Freistellung die private Nutzung meines Geschäftswagens nicht mehr erlauben. Darf er das?"
Wenn Sie schon vor der Freistellung berechtigt waren, das Fahrzeug für private Zwecke zu nutzen, muss Ihnen der Arbeitgeber dies in der Regel auch während der Freistellung gewähren. Die private Nutzung hat in diesem Fall den Charakter eines Naturallohnes. Wenn Sie das Fahrzeug trotzdem abgeben müssen, steht Ihnen normalerweise ein Ersatzanspruch zu im Umfang des entfallenden Gebrauchs zu privaten Zwecken.
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