„Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und verlangt nun, dass ich meinen verbleibenden Ferienanspruch von vier Wochen während der zweimonatigen Kündigungsfrist beziehe. Darf er das?“
Die Kündigung geht von Ihrem Arbeitgeber aus und dürfte für Sie daher eher überraschend gewesen sein. Sie benötigen deshalb ausreichend Zeit für die Stellensuche, was dem eigentlichen Zweck der Ferien widerspricht. Zudem verstösst Ihr Arbeitgeber gegen den Grundsatz, dass Ferien frühzeitig festgelegt werden müssen. Sie haben somit kaum Zeit, die Ferien vorzubereiten. In der Regel sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen daher den verbleibenden Ferienanspruch auszahlen.
Zusätzliche Informationen für Mitglieder:
Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.