Hausdurchsuchung bei Ihnen im Büro - wie reagieren?

Autor:  Pablo Bünger Veröffentlicht 05 November 2019
Blauer Sessel mit einem kleinen Beistelltisch neben einem Gemälde.

Damit eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden kann, braucht es einen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl, welcher der Staatsanwalt oder durch das Gericht ausstellt hat (Art. 241 StPO). Doch wie können Sie auf eine Hausdurchsuchung reagieren? Was sind Ihre Rechte? 


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In dringenden Fällen kann die Polizei mündlich eine Hausdurchsuchung anordnen (Art. 263 StPO). Man spricht dann von Gefahr in Verzug. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Polizei jemanden, den sie sucht, in Ihr Büro hineinlaufen sieht.

Eine Hausdurchsuchung ist nicht angenehm. Lassen Sie aber die Polizei ihre Arbeit machen und äussern Sie sich ihr gegenüber in keiner Weise zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen. Auf diese Weise können Sie Ihre Ausgangslage im Strafverfahren erheblich verbessern.

Sollte die Polizei Ihre Computer sicherstellen wollen, können Sie verlangen, dass sie die Festplatten auf einen von ihr Mitgebrachten Datenträger spiegelt. Auf diese Weise können Sie nach der Hausdurchsuchung weiter mit ihrem Computer arbeiten. Hinsichtlich der sichergestellten Akten und Unterlagen können Sie im Nachgang zur Hausdurchsuchung über Ihren Rechtsanwalt einen Termin vereinbaren, wo Sie die für Ihr Geschäft wichtigen Unterlagen kopieren können.

Nachdem die Polizei die Hausdurchsuchung abgeschlossen hat, empfiehlt es sich, dass Sie die Siegelung der sichergestellten Unterlagen und Daten (Art. 248 StPO) verlangen. Diese müssen Sie im Anschluss an der Hausdurchsuchung unverzüglich dem Polizisten mitteilen. Neben dem Schutz vertraulicher Informationen (Berufsgeheimnisse; Korrespondenz mit Rechtsanwalt) dient die Siegelung vor allem dazu, dass die Strafverfolgungsbehörden vorerst keine Möglichkeit haben, die Unterlagen und Daten auszuwerten. Dies verschafft Ihnen Zeit, um einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren. Mit diesem können Sie eine Verteidigungsstrategie besprechen und er wird für Sie die nächsten Schritte einleiten.

Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.

Autor

Pablo Bünger

Partner in der Anwaltskanzlei Zürcher Rechtsanwälte