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Strafbefehl erhalten – was nun?

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und sind skeptisch, ob dieser rechtmässig ist? Ein Strafbefehl flattert schnell ins Haus. Sei es, weil Sie zu schnell gefahren sind, unerlaubterweise Abfall im Freien deponiert haben etc., etc. Unser Rechtsdienst hilft Ihnen weiter.

Was nun?

Gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) können die Strafverfolgungsbehörden einen Strafbefehl erlassen, wenn als Strafe eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten in Frage kommt (Art. 352 Abs. 1 StPO). Somit können mittels eines Strafbefehls auch Straftatbestände geahndet werden, welche zu einem Strafregistereintrag führen.

Häufig werden Strafbefehle von den Staatsanwaltschaften vorschnell und ohne genaue Prüfung des Sachverhaltes erlassen. Vielfach wird die beschuldigte Person nicht einmal befragt.

Sie können innert 10 Tagen Einsprache erheben und sich die Akten anschauen. Melden Sie sich rasch bei unserem Rechtsdienst, der Ihnen eine kostenlose Erstberatung (max. 30 Min.) von Spezialisten aus unserem Anwaltspool vermittelt.

Als SKO-Mitglied können Sie neu unseren Kooperationspartner Forrer Lehnherr Bögli & Partner Rechtsanwälte unter www.einsprache-strafbefehl.ch zu einem Pauschalpreis beauftragen, für Sie die Einsprache zu erheben, Ihnen die Akten elektronisch zuzustellen und Sie beim Entscheid zu unterstützen. Sie erhalten zudem eine Vergünstigung von 10 % auf die Chanceneinschätzung unserer Spezialisten.

Kontaktperson im Anwaltspool:
Fatih Aslantas 
lic. iur., LL.M., Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, Anwaltspatent des Kantons Zürich seit 2005, Nachdiplomstudium an der National University of Singapore. Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Aslantas, Frauenfeld und Zürich.

Tel. 058 510 83 60  
fa@aslantas.ch
www.aslantas.ch