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Sind alle meine Ferientage durch die Freistellung kompensiert?

Ich wurde nach der Kündigung freigestellt, habe aber noch Ferientage offen. Kann ich mir diese alle ausbezahlen lassen?

Wenn Ihr Arbeitgeber den Ferienbezug während der Freistellung anordnet und die Freistellungstage das restliche Ferienguthaben sehr deutlich übersteigen, gilt Ihr Ferienanspruch normalerweise als kompensiert. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann eine solche Kompensation aber auch ohne Aufforderung zum Ferienbezug erfolgen, soweit Ihnen neben der Zeit für die Stellensuche noch genügend Zeit zur Kompensation der Ferien- und Freitage bleibt. Das Arbeitsgericht Zürich hat eine Faustregel entwickelt, wonach ein Drittel der Freistellungstage als Ferienbezug angerechnet werden könne, mit Abweichungen je nach den Umständen. Wenn Sie also zum Beispiel eine dreimonatige Freistellung erhalten haben, dann können im Schnitt bis zu 21.75 Ferientage als kompensiert gelten.


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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.