
Arbeitsunfähigkeit während Freistellung
Ich bin während meiner Freistellung arbeitsunfähig geworden. Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich wieder gesund bin?
Wenn Sie während längerer Zeit krank sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über das Ende der Arbeitsunfähigkeit informieren und Ihre Arbeit wieder anbieten. Dasselbe gilt auch im Falle einer Schwangerschaft. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, die Freistellung zu widerrufen. Dies gilt insbesondere, wenn die Freistellung für die Restdauer der Kündigungsfrist ausgesprochen wurde und sich diese Frist durch die Arbeitsunfähigkeit verlängert hat.
Nutzen auch Sie die kostenlose Beratung des SKO-Rechtsdienstes für SKO-Mitglieder
Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.