
Coronavirus: Die wichtigsten Antworten zur Kurzarbeit (FAQ Seco)
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen einschneidende Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Mit der Kurzarbeit steht dem Bund ein wirksames Instrument bereit, um vorübergehende Beschäftigungseinbrüche für viele Unternehmen auszugleichen. Es stellen sich jedoch viele Fragen. Der SKO-Rechtsdienst hat für Sie die dringendsten Antworten von SECO zusammengestellt.
Kurzarbeitsentschädigung
1. Meine Mitarbeitenden können ihre Arbeitszeit nicht einhalten, weil Transportbeschränkungen den Zugang zum Arbeitsort erschweren. Kann ich für meine Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung geltend machen?
Ja, die Transportbeschränkungen sind ein Umstand, der nicht vom Arbeitgeber zu vertreten ist.
2. Meine private Kindertagesstätte / Privatschule wurde aufgrund einer behördlichen Massnahme geschlossen. Kann ich für meine Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung geltend machen?
Ja, es handelt sich um eine private Kindertagesstätte / Privatschule und diese ist durch eine behördlich angeordnete Massnahme betroffen. Der Umstand, der zu dieser behördlichen Massnahme geführt hat, darf aber nicht vom Arbeitgeber zu vertreten sein.
3. Meine Mitarbeitenden können ihre Arbeit nicht ausführen, weil die für den Betrieb notwendigen Roh-/Betriebsstoffe infolge Einfuhr-/Ausfuhrverbot nicht verfügbar sind. Kann ich für meine Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung geltend machen?
Ja, der Arbeitsausfall ist auf eine behördliche Massnahme zurück zu führen.
4. Meine Mitarbeitenden können ihre Arbeit nicht ausführen, weil die für den Betrieb notwendigen Roh-/Betriebsstoffe infolge Lieferschwierigkeiten nicht verfügbar sind. Kann ich für meine Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung geltend machen?
Ja, die Lieferschwierigkeiten sind ein vom Arbeitgeber nicht zu vertretender Umstand.
5. Meine Mitarbeitenden können ihre Arbeit nicht ausführen, weil ein Betriebsverbot erlassen worden ist. Mein Betrieb hat die Schliessung nicht selbst verschuldet. Kann ich für meine Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung geltend machen?
Ja, der Arbeitsausfall ist auf eine behördlich angeordnete Massnahme zurück zu führen.
6. Die Aufrechterhaltung meines Betriebs ist wegen Ausbruchs der Pandemie nicht mehr möglich [Zusammenspielen verschiedener Faktoren: bspw. Quarantänen, Ausbleiben der Lieferanten, Kundschaft]. Ich schliesse meinen Betrieb vorübergehend. Kann ich für meine Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung geltend machen?
Ja. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse der Arbeitsstelle fern bleiben (Erkrankung, Familienpflichten, Angst).
7. Ich muss Kurzarbeitsentschädigung geltend machen für die Mitarbeitenden meines Betriebs. Kann ich Kurzarbeitsentschädigung auch für Mitarbeitende geltend machen, die in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer, einem Lehrverhältnis oder im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit stehen? Was gilt für Personen auf Abruf?
Nein, Mitarbeitende in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer und einem Lehrverhältnis sowie Temporärangestellte haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Auch Mitarbeitende auf Abruf haben keinen Anspruch Kurzarbeitsentschädigung, sofern das Arbeitspensum im Durchschnitt mehr als 20 % schwankt.
8. Kann ich Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen für diejenigen Mitarbeitenden, die zu Hause bleiben müssen um sich um ihre Kinder zu kümmern?
Nein, die Verhinderung der/des Mitarbeitenden an der Erbringung der Arbeitsleistung ist von der/vom Mitarbeitenden zu verantworten.
9. Kann ich Kurzarbeitsentschädigung geltend machen für Mitarbeitende, die aus Angst vor Ansteckung zu Hause bleiben?
Nein, die Verhinderung der/des Mitarbeitenden an der Erbringung der Arbeitsleistung ist von der/vom Mitarbeitenden zu verantworten.
10. Meine Mitarbeitenden können ihre Arbeit nicht ausführen, weil die Kundschaft infolge Versammlungsverbots ausbleibt. [Kino, Restaurants, Tourismus-branchen, Freizeitangebote, etc.. ] Kann ich für meine Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung geltend machen?
Ja, der Arbeitsausfall ist auf eine behördliche Massnahme zurück zu führen.
11. Meine Mitarbeitenden können sich nicht zum Arbeitsort begeben, weil die Verkehrsbetriebe auf Grund einer behördlichen Massnahme eingestellt worden sind. Die Arbeiten können also nicht ausgeführt werden. Kann ich Kurzarbeitsentschädigung für meine Mitarbeitenden geltend machen?
Ja, denn der Arbeitsausfall ist auf eine behördliche Massnahme zurück zu führen.
12. Meine öffentliche Kindertagesstätte / öffentliche Schule wurde aufgrund einer behördlichen Massnahme geschlossen. Kann ich für meine Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung geltend machen?
Nein, es handelt sich um eine öffentliche Kindertagesstätte / öffentliche Schule; letztere trägt kein Eigenrisiko und es besteht keine Gefahr der definitiven Betriebsschliessung.