
Coronavirus: Die wichtigsten Antworten zur Arbeitslosenversicherung (FAQ Seco)
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen einschneidende Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Auch im Bereich der Arbeitslosenentschädigung stellen sich viele Fragen. Der SKO-Rechtsdienst hat für Sie die dringendsten Antworten von SECO zusammengestellt.
Sanktion Arbeitslosenentschädigung
1. Ich bin wegen Pflege eines er-krankten Kindes/Ehegatten/registrierten Partners zu Hause geblieben. Mein Arbeitgeber hat mich deswegen entlassen. Kann ich Arbeitslosenentschädigung geltend machen? Muss ich mit einer Sanktion rechnen?
Ja, Sie können Arbeitslosenentschädigung geltend machen, sofern Sie gewillt und in der Lage sind, eine Arbeit anzunehmen. Grundsätzlich müssen Sie nicht mit einer Sanktion rechnen, sofern die Pflege nicht durch eine dritte Person wahrgenommen werden konnte.
2. Ich bin wegen Pflege meines/meiner Konkubinatspartners/in zu Hause geblieben. Mein Arbeitgeber hat mich des-wegen entlassen. Kann ich ALE geltend machen? Muss ich mit einer Sanktion rechnen?
Ja, Sie können Arbeitslosenentschädigung geltend machen, so-fern Sie gewillt und in der Lage sind, eine Arbeit anzunehmen. Ja, Sie müssen mit einer Sanktion wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit rechnen. [keine familienrechtliche Pflicht zur Pflege]
3. Ich bin infolge Schulschliessung und Obhutspflicht zu Hause geblieben. Mein Arbeitgeber hat mich deswegen entlassen. Kann ich Arbeitslosenentschädigung geltend machen? Muss ich mit einer Sanktion rechnen?
Ja, Sie können Arbeitslosenentschädigung geltend machen, sofern Sie gewillt und in der Lage sind, eine Arbeit anzunehmen. Sie müssen grundsätzlich nicht mit einer Sanktion rechnen, sofern die Obhut nicht durch eine dritte Person wahrgenommen werden konnte.
4. Ich bin wegen Angst vor Ansteckung zu Hause geblieben. Mein Arbeitgeber hat mich des-wegen entlassen. Kann ich Arbeitslosenentschädigung geltend machen? Muss ich mit einer Sanktion rechnen?
Ja, Sie können Arbeitslosenentschädigung geltend machen, sofern Sie gewillt und in der Lage sind, eine Arbeit anzunehmen. Ja, Sie müssen, falls die Befürchtungen unbegründet waren, mit einer Sanktion rechnen.
5. Ich habe meine Arbeitsstelle infolge Lohngefährdung gekündigt. Kann ich Arbeitslosenentschädigung geltend machen? Muss ich mit einer Sanktion rechnen?
Ja, Sie können Arbeitslosenentschädigung geltend machen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen grundsätzlich nicht mit einer Sanktion rechnen.
6. Kann ich sanktioniert werden, wenn ich eine Zuweisung zu einer Beschäftigungs- oder Bildungsmassnahme ablehne?
Ja, denn die Kantone treffen alle notwendigen Massnahmen um eine Ansteckungsgefahr während der Teilnahme an einer AMM zu verhindern. Daher kann eine Verweigerung nicht durch die Pandemie begründet werden.
7. Kann ich sanktioniert werden, wenn ich einer Beschäftigungs- oder Bildungsmassnahme, an der ich vorher teilgenommen habe, wegen der Pandemie fernbleibe?
Ja, denn die Kantone treffen alle notwendigen Massnahmen um eine Ansteckungsgefahr während der Teilnahme an einer arbeitsmarktlichen Massnahme zu verhindern. Daher kann eine Verweigerung nicht durch die Pandemie begründet werden.
Stellenzuweisung bei arbeitslosen Personen
1. Kann ich als arbeitslose Person während der Pandemie einer Arbeitsstelle zugewiesen werden?
Ja, sofern die Arbeit zumutbar ist und zudem der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen in Sachen Arbeitnehmerschutz nachkommt.
2. Kann ich während der Pandemie einer Arbeitsstelle zugewiesen werden, bei der eine Ansteckungsgefahr nicht auszuschliessen ist?
Ja, sofern es sich um Berufsgattungen handelt, die ein solches Risiko wahrnehmen müssen [Pflegepersonal, ....]
3. Das RAV hat mir eine zumutbare Arbeitsstelle vermittelt. Ich habe der Zuweisung keine Folge geleistet. Kann ich sanktioniert werden?
Ja.